Veröffentlichungsrecht


Nach Bezahlung des Modell-/Agenturhonorars hat der Kunde das Recht zur Veröffentlichung der Aufnahme für ein Jahr. (Massgebend ist das 1. Erscheinungsdatum). Das Basishonorar beinhaltet Inserat- und Prospektaufnahmen. Alle weiteren Veöffentlichungen bedürfen einer Vereinbarung mit der Agentur. Dabei müssen die entsprechenden Zuschläge bezahlt werden (siehe Zuschläge). Das Veröffentlichungsrecht kann pro Land und pro weiteres Jahr verlängert werden. Dem Modell ist dann ein Betrag von CHF 150.00, der Agentur eine Gebühr von CHF 120.00 zu bezahlen.

Versicherungen
EXPECTATION kann für Unfälle, Nichterscheinen / Krankheit des Modelles nicht haftbar gemacht werden. Die Versicherung von Risiken ist Aufgabe des Auftraggebers oder des Modells. Für allfällige Risikoaufnahmen muss das Modell vom Kunden versichert werden.




Casting/Optionen
Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand
Wetterbuchungen
Annulationen/Reklamationen
Veröffentlichungsrecht/Versicherung
Kundenwechsel/Produktwechsel
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