Das Modellhonorar plus sämtliche Spesen sind dem Modell nach erledigter Arbeit direkt auszubezahlen. Erfolgt die Auszahlung später über die Agentur (nur Ausnahmefälle), so wird von der Agentur ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 pro Modell verrechnet. Das Agenurhonorar ist innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum fällig.
Gerichtsstand.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Parteien ist Zürich.
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